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Indigenat

Indigenat (Eingeborensein, Staatsangehörigkeit, Ortsangehörigkeit, Heimatrecht) = Zugehörigkeit zu Gemeinwesen. Das in Art33GG enthaltene gemeinsame Indigenat (aller Bundesländer) bedeutet, dass jeder Deutsche in jedem Land die gleichen staatsbürgerlichen Rechte hat.Juristisches Wörterbuch Gerhard Köbler Der eingeborene Sohn Gottes ist Erster und war einziger Staatsangehöriger des Reiches Gottes, bis die Tür durch ihn geöffnet wurde und nun alle[…]

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